Häufige Fragen im Trauerfall

Was zu tun ist, wenn ein Mensch stirbt

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Im Todesfall: die ersten Schritte

Was jetzt wichtig ist und was Zeit hat

Was muss ich als Erstes tun, wenn ein Angehöriger zu Hause verstorben ist?

Rufen Sie zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Der Arzt stellt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus. Bei einem plötzlichen oder unklaren Todesfall wählen Sie den Notruf 112. Danach rufen Sie uns an: Wir sind rund um die Uhr unter 0234 588 48 30 erreichbar und kommen zu Ihnen.

Und wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist?

Dann kümmert sich das Personal vor Ort um die ärztliche Bescheinigung. Sie können uns direkt beauftragen. Wir übernehmen die Überführung und stimmen alles Weitere mit dem Haus ab.

Muss ich sofort handeln?

Nein, nehmen Sie sich Zeit für den Abschied. In Nordrhein-Westfalen muss ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach dem Tod in eine Leichenhalle überführt werden. Bis dahin dürfen Sie in Ruhe zu Hause Abschied nehmen. Die Erd- oder Feuerbestattung muss innerhalb von zehn Tagen stattfinden, eine Urne innerhalb von sechs Wochen beigesetzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel brauchen wir den Personalausweis des Verstorbenen und je nach Familienstand die Geburtsurkunde (ledig), die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch (verheiratet), zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners (verwitwet) oder das Scheidungsurteil (geschieden). Hilfreich sind außerdem Krankenversicherungskarte, Rentenunterlagen und Versicherungspolicen. Fehlt etwas, helfen wir bei der Beschaffung.

Wer kümmert sich um die Behördengänge?

Das nehmen wir Ihnen ab. Wir beurkunden den Sterbefall beim Standesamt, besorgen die Sterbeurkunden und unterstützen Sie bei Abmeldungen, zum Beispiel bei Rentenversicherung und Krankenkasse. Auch die Termine mit Friedhof und Kirchengemeinde stimmen wir für Sie ab.

Kommen Sie auch zu uns nach Hause?

Ja. Das Beratungsgespräch kann bei uns im Haus an der Brenscheder Straße 15 in Bochum stattfinden oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

Sind Sie auch nachts und am Wochenende erreichbar?

Ja. Im Trauerfall erreichen Sie uns rund um die Uhr, an allen Tagen, unter 0234 588 48 30. Unser Büro ist montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr besetzt.

Bestattung, Kosten und Vorsorge

Antworten auf weitere häufige Fragen

Welche Bestattungsarten gibt es?

Die häufigsten sind die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung. Daneben gibt es zum Beispiel die Baumbestattung, die Seebestattung und die anonyme Bestattung. Einen Überblick finden Sie bei den Bestattungsarten.

Was kostet eine Bestattung?

Das hängt vor allem von der Bestattungsart ab, von Sarg oder Urne, Trauerfeier, Blumenschmuck und Drucksachen sowie von den Friedhofsgebühren, die der jeweilige Friedhofsträger festlegt. Wir besprechen Ihre Wünsche persönlich und nennen Ihnen die Kosten vorab in einem verbindlichen Angebot.

Wie können wir den Abschied persönlich gestalten?

Fast alles ist möglich: Musik, Ablauf und Ort der Trauerfeier, Blumenschmuck, Traueranzeigen und Trauerkarten oder eine Erinnerungsseite im Internet. Wir beraten Sie gern.

Kann ich meine eigene Bestattung schon zu Lebzeiten regeln?

Ja. Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie Ihre Wünsche fest und entlasten Ihre Angehörigen. Finanziell absichern lässt sie sich über einen Vorsorgevertrag, ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.

Gibt es Unterstützung nach der Beerdigung?

Ja, wir sind auch danach für Sie da. Mehr dazu lesen Sie unter Trauerhilfen und auf unserer Seite über die 5 Phasen der Trauer.

Wir sind für Sie da

24h - auch an Sonn- und Feiertagen - für Sie erreichbar

STAMMHAUS

Telefon – Tag & Nacht

0234 588 48 30

Brenscheder Straße 15
44799 Bochum-Wiemelhausen

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr